- Das Unternehmen geht davon aus, dass jede Buchung mehrerer Unterkünfte oder Stellplätze, die von derselben natürlichen Person oder von verschiedenen natürlichen Personen, die sich kennen und zusammen aus denselben Gründen, zu denselben Daten und auf denselben Campingplatz reisen, eine Buchung für eine Gruppe darstellt. Daher muss jede Anfrage für eine Gruppe schriftlich über unser Kontaktformular erfolgen, das Sie am unteren Rand dieses Artikels finden, indem Sie die Anfrageart „Buchung“ wählen, oder telefonisch unter +33 4 84 39 08 75 mit der Angabe, dass es sich um eine Anfrage für eine Gruppenbuchung handelt Das Unternehmen behält sich das Recht vor, jede Anfrage für eine Gruppe dahingehend zu prüfen, ob sie mit der Belegung des Campingplatzes für den gewünschten Zeitraum vereinbar ist, bevor es sie annimmt oder ablehnt.
- Das Unternehmen bietet familienorientierte Aufenthalte an. Die Unterkünfte und Campingplätze sind speziell für diesen Zweck konzipiert. Das Unternehmen oder der Campingplatz behält sich daher das Recht vor, die Reservierung und/oder den Zugang zum Campingplatz und/oder zur Unterkunft oder zum Stellplatz zu verweigern:
- Das Unternehmen bietet familienorientierte Aufenthalte an. Die Unterkünfte und Campingplätze sind speziell für diesen Zweck konzipiert. Das Unternehmen oder der Campingplatz behält sich daher das Recht vor, die Reservierung und/oder den Zugang zum Campingplatz und/oder zur Unterkunft oder zum Stellplatz zu verweigern:
- und/oder jeder Person, die vom Kunden bei der Buchung nicht genannt wurde.
- Es wird darauf hingewiesen, dass das Alter der Teilnehmer bei der Zählung der Teilnehmer nicht berücksichtigt wird. Ein Baby oder Kind wird also ebenso als Teilnehmer gezählt wie ein Erwachsener.
- Aus offensichtlichen Sicherheitsgründen (Schwimmbad, mögliche Evakuierung des Campingplatzes im Falle einer Unwetterwarnung) oder aus gesundheitlichen Gründen (möglicher Krankenhausaufenthalt während des Aufenthalts) sind Reservierungen von Minderjährigen, die nicht in Begleitung eines Erziehungsberechtigten im Sinne von Artikel 382 des Französischen Bürgerlichen Gesetzbuchs sind, nicht gestattet.
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Darüber hinaus sind unsere Campingplätze nicht qualifiziert, im Sinne der Artikel L227-1 ff. des französischen Sozial- und Familiengesetzes „Code français de l'action sociale et de la famille“ über den Schutz von Minderjährigen während Schulferien, Berufsurlaubs und Freizeitaktivitäten Gruppen- oder Einzelaufenthalte außerhalb des Familienhaushalts für Minderjährige unter 18 Jahren anzubieten, die sich nicht in Begleitung einer ihrer Erziehungsberechtigten im Sinne des vorstehenden Absatzes befinden.